Zweck
Der Verband bezweckt für seine Verbandsmitglieder:
- gemeinsam eine regionale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB Luzern-Land) gemäss Art. 440 ZGB und §§ 30 EG ZGB Kanton Luzern zu führen, um die gesetzlichen Aufgaben aus dem Kindes- und Erwachsenenschutz wahrzunehmen
- gemeinsam ein regionales Mandatszentrum (MZ Luzern-Land) zu führen, um behördliche Massnahmen sowohl aus dem Kindes- als auch Erwachsenenschutzrecht (Beistandschaften) gemäss § 37 EG ZGB Kanton Luzern durch eine ausreichende Anzahl angestellter Beistände wahrnehmen zu lassen.